Tabelle zum Metrologischen Zertifikat mit Prüfinstitut und Zulassungslogo

Neben dem EAC-Zertifikat wird bei der Einfuhr von Messgeräten in die Eurasische Wirtschaftszone (Mitglieder 2017: Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgistan) und in die weiteren Mitgliedstaaten der GUS (Gemeinschaft Unabhängiger Staaten: Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Kasachstan, Kirgistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine und Usbekistan) das sogenannte „metrologische Zertifikat“ benötigt. Wann und für welche Art von Produkten eine metrologische Zulassung verpflichtend ist, wird im Folgenden näher erläutert.

Messmittel in Bereichen der staatlichen Überwachung sind zertifizierungspflichtig

Anders als beim EAC-Zertifikat, das für alle Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion Gültigkeit hat, muss das metrologische Zertifikat für jedes einzelne GUS-Land separat beantragt werden.

Bei der metrologischen Zertifizierung handelt es sich um ein Verfahren der staatlichen Überwachung von Messmitteln. Als Messmittel wird ein Messgerät, eine Messeinrichtung oder ein Normal bezeichnet, welches die Aufgabe einer Messung mit einer spezifizierten Messgenauigkeit erfüllt. So gehören beispielsweise Schalter, Displays und Druckmittler laut Zertifizierungsverordnung nicht zur Gattung der Messmittel. Analoge Messgeräte mit spezifizierter Messabweichung wie z. B. Manometer oder Druckmessumformer zählen hingegen als Messmittel und müssen zertifiziert werden, wenn sie im Bereich der staatlichen Überwachung eingesetzt werden.

Zu den staatlichen überwachten Bereichen zählen Gesundheitswesen, Veterinärmedizin, Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Rüstungsindustrie, Betriebssicherheit, Handel, Kartographie und Geodäsie. In den wenigen anderen Fällen ist die Zertifizierung freiwillig, gilt jedoch als ein hohes Qualitätssiegel und wird daher in den meisten Fällen vom Kunden verlangt.

Kennzeichnungspflicht

Mit der Ausstellung des metrologischen Zertifikats bestätigt die staatliche Prüfstelle, dass die zertifizierten Messgeräte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung des jeweiligen Landes entsprechen und die Messabweichung des Produktes geprüft sowie das Prüfmittel auf ein staatliches Prüfnormal zurückzuführen ist. Zusätzlich wird das zertifizierte Produkt im staatlichen Messmittelregister eingetragen. Mit Erhalt des metrologischen Zertifikats ist es dem Hersteller gestattet, sein Produkt mit dem Zulassungslogo (siehe Beitragsbild) des jeweiligen Prüfinstituts zu versehen. Soll das Messmittel innerhalb der GUS in einem staatlich überwachten Bereich eingesetzt werden, ist die Markierung mit dem Zulassungslogo obligatorisch.

Hinweis
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