Beispiel einer EAC-Zulassung auf Russisch

Wer Messgeräte oder andere technische Güter nach Russland bzw. zu einer Vielzahl seiner Nachbarstaaten exportiert, muss den Zertifizierungsprozess der „Eurasian Conformity“ (EAC) durchlaufen. Eine EAC-Zulassung ist mit der CE-Konformität vergleichbar. Sie wird je Gerätetyp ausgestellt.

Russland, Weißrussland und Kasachstan sind für Messgeräte-Hersteller ein bedeutender Markt. Diese drei Länder sind zugleich Gründungsmitglieder der „Eurasian Economic Community“, der sich weitere Mitglieder der „Gemeinschaft Unabhängiger Staaten“ (GUS) angeschlossen haben. Für den Export von Messgeräten in diese Zollunion ist in der Regel eine EAC-Zulassung erforderlich. Diese bestätigt, dass die Geräte den in den technischen Regeln der Mitgliedsstaaten festgelegten Anforderungen entsprechen. Das EAC-Dokument hat z. B. in Russland die früheren GOST-R-Zertifikate abgelöst. In vielen Fällen sind mit dem Dokument weitere Zertifikate verknüpft.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, mit welchen Zulassungen und Dokumenten WIKA-Manometer bzw. WIKA-Thermometer in die wichtigsten EAC-Länder und darüber hinaus in die mit ihnen eng verbundenen GUS-Staaten Ukraine und Usbekistan geliefert werden können:

     Russland EAC Metrologie (GOST) Gerätepass Erstkalibrierung (LCC)
       Weißrussland EAC Metrologie (BelGIM) Gerätepass  
    Kasachstan EAC Metrologie* (KazInMetr) Gerätepass  
    Ukraine   Metrologie* (UkrSEPRO) Gerätepass  
    Usbekistan   Metrologie* (Uzstandard) Gerätepass  

* inkl. Erstkalibrierung

Das bedeutet im Einzelnen:

  • Das EAC-Zertifikat ist verbindlich für alle Messgeräte, die für das Gebiet der eurasischen Zollunion bestimmt sind und unter die technischen Regularien (kurz: „TR CU“) fallen. Bei mechanischen Thermometern gilt diese Vorschrift allerdings nur für Geräte mit Ex-Schutz, alle anderen liefert WIKA mit einer „Negativbescheinigung“.
  • Ein EAC-Ex-Zertifikat erhalten ausschließlich Manometer und Zeigerthermometer mit ATEX-Zulassung.
  • Jedem EAC-Zertifikat wird ein Gerätepass in Anlehnung an GOST 2.610-2006 und GOST 2.601-2006 beigefügt.
  • Metrologische Zertifikate werden in zahlreichen Fällen zusätzlich benötigt. Bei Exporten nach Kasachstan, Usbekistan und in die Ukraine schließt dieses Zertifikat auch eine Erstkalibrierung ein.
  • Für Russland bestimmte Messgeräte können mit einem gesonderten Erstkalibrierungszertifikat („Legal Calibration Certificate“) ausgestattet werden. Dabei handelt es sich um einen Einzelnachweis für jedes gelieferte Gerät. Es enthält die Seriennummer sowie das Datum der Erstkalibrierung, deren Messwerte in einem separaten 3.1-Zeugnis gemäß EN 10204 mit Auflistung der Einzelmesswerte belegt sind.
  • Alle Angaben in den Zertifikaten und dem Gerätepass müssen in russischer Sprache verfasst sein.

Hinweis
Weitere Informationen zum Thema Produktzulassungen finden Sie auf der WIKA-Webseite. 



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